Wernberg-Köblitz: Neues Industriegebiet entsteht.
In Wernberg-Köblitz entsteht ein neues, ca. 27 Hektar großes Industriegebiet. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 3. August 2010 den Bebauungsplan-Vorentwurf gebilligt und damit das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren in die Wege geleitet. Das neue Industriegebiet zeichnet sich durch seine hervorragende Lage direkt an der A 93 (Ausfahrt Wernberg-Köblitz) und am Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald und damit einer unmittelbaren Anbindung an die wichtigsten Verkehrsachsen aus.
Bebauungsplanung-Vorentwurf vorgestellt
Mit der Erstellung des Bebauungsplans wurde das Ingenieurbüro Reuther & Seuß aus Amberg beauftragt. Dipl.-Ing. Thomas Seuß stellte dem Marktgemeinderat die derzeitigen Planungen des Vorentwurfs vor: Durch das Gebiet, das sich zwischen B 14 und der abzweigenden Staatsstraße nach Neunaigen unmittelbar an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet anfügt, soll in Ost-West-Richtung eine Haupterschließungsstraße führen: Beginnend von der Keplerstraße und endend an der Staatsstraßenzufahrt. Sie ist 17 Meter breit: 7,5 Meter Fahrbahn, 2,50 Meter Grün und Beleuchtung 2,50 Meter Geh- und Radweg, 1,50 Meter Bankett und vor allem auch ein drei Meter breiter befestigter Stellbereich für Lastwagen. Damit sollen vor allem auch den Lastkraftwagen zusätzliche Stellflächen angeboten werden, damit diese nicht – wie bisher üblich – auf der Fahrbahn ihre Fahrzeuge abstellen und damit den Durchgangsverkehr behindern oder auf Grünflächen parken und damit Beschädigungen verursachen.
Wenig Festsetzungen – viel Freiraum für Investoren
Im neuen Gebiet werden die baulichen Festsetzungen „so gering wie möglich“ gehalten. Einzelhandelsbetriebe sind ebenso wenig darin zulässig wie Betriebsleiterwohnungen. Bei den Gebäuden gilt „das Maximum der Zulässigkeit der Baunutzungsverordnung“ als Maßstab. Hochregallager können 22 Meter, Betriebsgebäude 15 Meter hoch sein. Werbeanlagen sind den hier ansässigen Betrieben vorbehalten; Werbepylone dürfen nicht höher als 25 m sein.
Mit dem großzügigen Umgang mit den Festsetzungen soll zum einen künftigen Investoren möglichst viel Gestaltungsspielraum gegeben werden. Zum anderen sollen damit die bisher oft üblichen Befreiungen und Ausnahmen eingedämmt werden.
Die im Geltungsbereich des neuen Industriegebiets liegenden Flächen werden nicht parzelliert. Damit will der Markt erreichen, dass die Wünsche der künftigen Investoren hinsichtlich Größe, Zuschnitt und Lage der Grundstücke weitgehend entsprochen werden kann.
Bebauung am kommenden Jahr
In zeitlicher Hinsicht ist geplant, den Bebauungsplan bis Ende des Jahres soweit fertig zu stellen und parallel dazu ab Spätherbst die Erschließungsplanung zu erstellen. Ab dem Frühjahr 2011 kann dann mit den Bauarbeiten für die Erschließung des Industriegebiets begonnen werden, so dass spätestens ab Sommer 2011 die Bebauung der Grundstücke möglich ist.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über die Grundstücke, Verkaufsbedingungen zu informieren bzw. einzelne Parzellen bzw. Flächen zu reservieren. Die Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum für einen möglichen Investor vollkommen unverbindlich und mit keinerlei Kosten verbunden.
Auskünfte: Markt Wernberg-Köblitz
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